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Neu in der Schweiz?

Sie überlegen, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten? Informationen zu den wichtigsten Aspekten auf einem Blick.

Ar­beits- & Auf­ent­halts­be­wil­li­gung

Sind Sie kürzer als drei Monate bei uns angestellt, kümmern wir uns um alles. In allen anderen Fällen müssen Sie sich selbst bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anmelden.

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Bei Anstellungsverhältnissen von weniger als 3 Monaten melden wir Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit an. Sie erhalten daraufhin eine Meldebestätigung, die Sie mit sich führen müssen.


Sind Sie länger als drei Monate angestellt, müssen Sie sich selbst innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei Ihrer Wohnsitzgemeinde gebührenpflichtig anmelden. Folgende Dokumente werden bei der Anmeldung benötigt:

  • EU-/EFTA-Staatsangehörige: Pass oder Identitätskarte und Arbeitsvertrag.
  • Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige: Pass oder Identitätskarte, Arbeitsvertrag, Visumsermächtigung oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung und Mietvertrag. Bitte informieren Sie sich frühzeitig beim Human Resources, welche Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit erfüllt sein müssen.


Die Bewilligung ist nach Erhalt durch die Behörden umgehend dem Arbeitgeber einzureichen.

Bei ständigem Wohnsitz im grenznahen Ausland bitte wir Sie, die Grenzgängerbewilligung mindestens 1 Monat vor Stellenantritt im Human Resources zu beantragen.


Kran­ken­ver­si­che­rung

Die Krankenkassenbeiträge werden in der Schweiz pro Kopf bezahlt – also unabhängig vom Einkommen.

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Wer in der Schweiz wohnt, muss sich zwingend bei einer Krankenkasse anmelden. Unterschieden wird in Grund- und Zusatzversicherungen. Die Beiträge sind abhängig von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise. Auch Personen, die weniger als drei Monate in der Schweiz arbeiten, müssen die obligatorische Krankenversicherung abschliessen.

Weitere Informationen zur Krankenkasse


So­zi­al­ver­si­che­rung

Die Vorsorge für Alter, Invalidität und Tod erfolgt in der Schweiz auf verschiedenen Ebenen und im Rahmen mehrerer aufeinander abgestimmter Sozialversicherungen.

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Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:

  • die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem: 1. Säule = Staatliche Vorsorge; 2. Säule = Berufliche Vorsorge; 3. Säule = Private Vorsorge )
  • der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls
  • der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft
  • die Arbeitslosenversicherung
  • die Familienzulagen.

Übersicht über die Sozialversicherungsbeiträge


Stand­ort Uster

Uster ist mit über 35000 Einwohnern, 1600 Unternehmen und 16000 Arbeitsplätzen die drittgrösste Stadt im Kanton Zürich.

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Uster bietet alle Vorteile einer urban geprägten Wohnstadt mit aktivem Vereins- und Quartierleben und eigenständigem Kultur- und Sportangebot. Dank gut ausgebautem öffentlichen Verkehrsnetz sind die Grossstädte Zürich und Winterthur in 16 bzw. 28 Minuten erreichbar. Ebenso der Flughafen Zürich-Kloten.

Das Spital Uster befindet sich in zentraler Lage – nur 5 Minuten vom Bahnhof Uster entfernt.

Informationen der Stadt Uster für Personen, die aus dem Ausland zuziehen


Steu­ern

Ausländische Staatsbürger müssen in der Regel die sogenannte «Quellensteuer» zahlen.

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Wer noch keine Aufenthaltsbewilligung C besitzt, muss Quellensteuer entrichten. Diese wird monatlich direkt durch den Arbeitgeber vom Gehalt abgeführt.

Informationen rund um die Quellensteuer im Kanton Zürich


Un­ter­kunft

Für Mitarbeitende stehen 40 1-Zimmer-Appartements zur Verfügung.

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Die Tarife sind abhänig vom Einkommen.

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Ur­laubs­an­spruch & Fei­er­ta­ge

Das Spital Uster gewährt – je nach Alter – zwischen fünf bis sieben Wochen Ferien pro Jahr.

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Zudem gelten folgende Feiertage:

  • 1. Januar (Neujahrstag)
  • 2. Januar (Berchtoldstag)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • 1. Mai
  • Auffahrtstag
  • Pfingstmontag
  • 1. August (Nationalfeiertag)
  • 25. Dezember (Weihnachtstag)
  • 26. Dezember (Stephanstag)


Zusätzlich gewährt das Spital Uster: 

  • Ustermer Markt (ein Tag jeweils Ende November)
  • 24. Dezember (Nachmittag)

Infos für Medizin-Studenten

Alle Infos zu den klinischen Praktika (Unterassistenzen, Famulaturen) sowie zur Facharztausbildung:

Medizin

Chirurgie

Gynäkologie und Geburtshilfe

Anästhesie

Radiologie

Häufige Fragen

Wie ist der Ablauf bei meinem Gesuch für eine schweizerische Bewilligung?

Ist dein Einsatz befristet bis zu 90 Tage?

Deinen Aufenthalt werden wir beim Amt für Wirtschaft und Arbeit melden. Ein Schreiben, das deinen Aufenthalt bestätigt (Meldebestätigung), werden wir dir vor dem Stellenantritt per E-Mail oder Post zukommen lassen. Bitte trage diese Meldebestätigung bis zu deinem Austritt bei dir.


Ist dein Einsatz befristet über 90 Tage?

Bitte reiche vor Stellenantritt, direkt bei der für deinen Wohnort in der Schweiz zuständigen Einwohnerkontrolle, ein Aufenthaltsgesuch ein. Gehe dazu persönlich zur Einwohnerkontrolle und bringe deinen Arbeitsvertrag sowie deinen Personenausweis mit.

Mit Vorzeigen des Anstellungsvertrages kannst du zusätzlich bei jeder beliebigen Bankfiliale ein Schweizer Bankkonto eröffnen.

Sobald du einen gültigen Ausländerausweis (schweizerische Arbeitsbewilligung) und ein Schweizer Bankkonto erhaltst, schicke bitte jeweils eine Kopie von beiden an das Human Resources zur Vervollständigung deiner Daten.

Kann ich auch mein ausländisches Bankkonto als Lohnkonto einreichen?

Dies ist leider nicht möglich. Wir benötigen zwingend ein Schweizerisches Bankkonto, um eine Lohnauszahlung gewährleisten zu können.

Bis wann muss ich ein Schweizer Bankkonto eröffnen, um dieses als Lohnkonto angeben zu können?

Melde dein Schweizer Bankkonto bitte spätestens in der ersten Arbeitswoche dem Human Resources.

Weitere Fragen anzeigen

Soll ich das Personalanmeldeformular erst bei Ankunft in der Schweiz vollständig zurücksenden, sobald ich die Daten zur Aufenthaltsbewilligung und des Schweizer Bankkontos erhalten habe?

Im Personalanmeldeformular kannst du alle Eckdaten, die dir bereits bekannt sind, angeben und das Formular danach zurückschicken. Lasse die restlichen Felder leer und sende das vollständig ausgefüllte Formular anschliessend dem Human Resources.

Was ist ein AHV-Ausweis und muss ich diesen selbst bestellen oder erfolgt dies über das Spital Uster?

Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, erhält automatisch einen AHV-Ausweis. Er enthält Namen, Geburtsdatum und AHV-Nummer, eine 13-stellige Nummer, beginnend mit 756. Die Ausgleichskasse registriert, wer welche Beiträge leistet. Sie führt für die Versicherten ein individuelles Konto und trägt das deklarierte Erwerbseinkommen ein. Aufgrund dieser Einträge berechnet sie später die Renten. Die AHV-Karte können wir, als Arbeitgeber für dich bestellen. Setze dafür lediglich im Personalanmeldeformular ganz unten stehend, ein Kreuz bei: «muss bestellt werden (Kopie vom Personalausweis beilegen)».

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Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Postfach, 8610 Uster
Tel. +41 (0)44 911 11 11, info-Blindtext-@spitaluster.ch, www.spitaluster.ch