Rechtsformumwandlung
Das Wichtigste in Kürze
Am 15. Mai 2022 stimmen die zehn Zweckverbandsgemeinden des Spitals Uster (Dübendorf, Fehraltorf, Greifensee, Hittnau, Mönchaltorf, Pfäffikon, Russikon, Schwerzenbach, Uster und Wildberg) über die Umwandlung des Spitals Uster in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft ab. Die Aktiengesellschaft kommt nur zustande, wenn jede der zehn Gemeinden dem «Interkommunalen Vertrag» zustimmt.
Im nachfolgenden Erklärvideo wird die Abstimmungsvorlage kurz zusammengefasst:
Worum geht es?
Der Zweckverband Spital Uster soll auf den 1. Januar 2023 in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Aktionärinnen sind die Gemeinden. Den rechtlichen Rahmen bildet ein «Interkommunaler Vertrag». Die Gemeinden beauftragen darin die Spital Uster AG mit der gemeinnützig angelegten Spitalversorgung sowie mit dem Krankentransport- und Rettungsdienst. Vorschriften zur Zusammensetzung des Aktionariats und zur Übertragbarkeit von Aktien verhindern eine Übernahme durch private Investoren.
Woher kommen wir?
Seit bald 150 Jahren kümmern sich die Gemeinden der Region gemeinschaftlich um die Behandlung und Pflege kranker Menschen. Aus dem «Gemeindekrankenverein» von 1882 entwickelte sich das Spital Uster. 16 Gemeinden aus den Bezirken Bülach, Pfäffikon und Uster schlossen sich im Verlaufe der Zeit zum «Zweckverband Spital Uster» zusammen. Damit kamen sie ihrer gesetzlichen Pflicht nach, die Spitalversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Zweckverband Spital Uster
Der Zweckverband orientiert sich am Gemeinderecht. Die Entscheidungsprozesse sind politisch gesteuert. Solange die Spitalversorgung als gesetzlicher Auftrag in der Verantwortung der Gemeinden lag – was bis 2011 der Fall war – war diese Organisationsform sinnvoll.
Warum braucht das Spital Uster eine neue Rechtsform?
2011 entliess der Kanton die Gemeinden aus der Verantwortung für die Spitalversorgung. Spitalplanung und -finanzierung sind seither Sache des Kantons. Dieser bestimmt, welche Leistungen die Spitäler zulasten des Kantons und der Krankenversicherer erbringen dürfen. Jede Leistung hat einen festgesetzten Preis. Überschreiten die Kosten einer Behandlung diesen Preis, entsteht dem Spital ein Verlust, unterschreiten sie den Preis, entsteht ein Gewinn. Eine Defizitdeckung der öffentlichen Hand entfällt. Die Spitäler tragen das Unternehmerrisiko.
Der Auslöser
Wollen die Spitäler ihre Zukunft sichern, müssen sie unternehmerisch tätig sein. Und sie müssen Erträge erwirtschaften, die es ihnen erlauben zu investieren. Kurze Entscheidungswege, unternehmerischer Handlungsspielraum, Vertragsfreiheit oder Kapitalmarktfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung. Zweckverbände sind politisch organisiert und werden diesen Anforderungen nicht gerecht.
Warum braucht es eine Aktiengesellschaft?
Obwohl die Gemeinden für die Spitalversorgung nicht mehr zuständig sind, bleiben sie Eigentümerinnen des Spitals. Die Wahrnehmung ihrer Eigentums- und Mitbestimmungsrechte braucht einen rechtlichen Rahmen. Die Anforderungen an die unternehmerische Flexibilität und die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit erfüllt die Aktiengesellschaft am besten. Dabei ist eine Profitorientierung keinesfalls zwingend, nur die geringe Ver-zinsung des Aktienkapitals ist erlaubt. Die Aktiengesellschaft kann sich durchaus auch einen gemeinnützigen Zweck geben.
Wahl der Rechtsform
Alle Zürcher Spitäler, die in den letzten Jahren ihre Rechtsform änderten, sind heute gemeinnützige Aktiengesellschaften. Das spricht für sich.
Warum sollen sich die Gemeinden für ihr Spital engagieren?
Während der Kanton die Spitalversorgung plant und finanziert, sind die Gemeinden für die Versorgung der pflegebedürftigen Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich. Sie stellen Pflegeplätze und ambulante Angebote (z.B. Spitex) bereit. Die Möglichkeit, auf die Leistungen eines nahen Spitals zurückzugreifen, stärkt diese Gemeindeangebote. Auch die medizinische Grundversorgung in der Region profitiert. Haus- und Spezialärzt*innen erweitern ihre Fachkompetenz im Rahmen von Weiterbildungen am Spital. In der Notfallpraxis des Spitals Uster arbeiten die niegergelassenen Ärzt*innen und die Spezialärzt*innen in der Notfallversorgung eng zusammen.
Aufgabenteilung mit dem Kanton
Ein nahes Spital bildet das Rückgrat der integrierten Gesundheitsversorgung. Es stärkt das ambulante und stationäre Pflegeangebot der Gemeinden wie auch die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung durch Haus- und Spezialärzt*innen.
Wie sichern sich die Gemeinden ihren Einfluss?
Die Gemeinden werden Aktionärinnen der Spital Uster AG. Damit einher geht das Recht, Verwaltungsräte zu berufen oder abzuwählen. So nehmen die Gemeinden Einfluss auf die strategische Ausrichtung des Spitals. Über die Statuten und Verträge ist zudem sichergestellt, dass keine aussenstehende Aktionärsgruppe einen bestimmenden Einfluss auf das Spital nehmen kann. Mindestens 60 Prozent der Aktien müssen stets im Besitz der Gemeinden sein. Gemeinnützige Organisationen schweizerischen Rechts können sich mit höchstens 20 Prozent beteiligen. Dasselbe gilt für private Investoren.
Gemeinden bleiben Eigentümerinnen
Die Gemeinden sind die Eigentümerinnen der Spital Uster AG. Als Aktionärinnen nehmen sie Einfluss auf die Zukunft des Spitals. Über Statuten und Verträge ist sichergestellt, dass aussenstehende Aktionäre keinen bestimmenden Einfluss auf das Spital nehmen können.
Was bedeutet das für die Mitarbeitenden?
Im «Interkommunalen Vertrag» bekennen sich die Gemeinden zu fortschrittlichen Anstellungsbedingungen. Als Eigentümerinnen verpflichten sie die Spital Uster AG, ein Personalreglement zu formulieren, das das Unternehmen als attraktive Arbeitgeberin im Gesundheitswesen des Kantons Zürich auszeichnet. Vertretungen der spitalinternen Berufsgruppen müssen in grundsätzlichen Personalfragen mit einbezogen werden.
Arbeitsrecht
Die Qualität eines Arbeitgebers misst sich nicht an der Rechtsform des Unternehmens, sondern an der Art, wie das Unternehmen geführt wird.