- Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten bei individuell ärztlich angeordneten Tests, wenn die Diagnose bei symptomatischen Personen für eine Therapie notwendig ist. Das ist dann der Fall, wenn die Ärztin oder der Arzt ein antivirales Arzneimittel gegen Covid-19 verschreiben will. Es ist zu beachten, dass Franchise und Selbstbehalt geschuldet sind.
- Die Kantone können Testungen zum Schutz der Bevölkerung anordnen. In diesem Fall werden die Testkosten durch die Kantone getragen.
Wo kann ich mich testen lassen?
Impfen
Ab dem 2. Oktober 2023 gibt es eine neue Impfempfehlung zu Covid-19. Eine Impfdosis wird für besonders gefährdete Personen ab 16 Jahren und im Individualfall für schwangere Frauen empfohlen. Die Impfung wird idealerweise zwischen mitte Oktober und Dezember und mit einem an XBB.1.5. angepassten Impfstoff erfolgen. Bei uns im Spital betreute Patientinnen und Patienten können in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelndem Arzt eine COVID-Impfung erhalten. Für externe Personen bieten wir keine COVID-19 Impfung im Spital Uster an. In diesem Fall verweisen wir an die Hausarztpraxen.
Weitere Informationen zur Impfempfehlung