Neugeborenen-Hörscreening
Definition
Mit einer kurzen und schmerzlosen Untersuchung, dem sogenannten Neugeborenen-Hörscreening, kann eine allfällige Hörschädigung schon in den ersten Lebenstagen nach der Geburt entdeckt werden.
Ablauf
Die Untersuchung wird üblicherweise am 3. oder 4. Lebenstag an einem Ohr durchgeführt. Über das Ergebnis erhalten Sie direkt Bescheid, ebenso wird eine Eintragung in das Gesundheitsbuch Ihres Kindes vorgenommen.
Anmerkungen
Wenn das Hörscreening unauffällig ist, hat Ihr Kind an mindestens einem Ohr den Test bestanden. Wenn das Ergebnis beim ersten Test auffällig ist, wird er später nochmals wiederholt. Ist auch beim zweiten Test das Resultat auffällig (1 - 3 Prozent der Kinder), werden wir das mit Ihnen besprechen und eine Weiterabklärung durch einen Hals-Nasen-Ohren-Spezialisten veranlassen. Wenn Sie es wünschen, können wir bereits einen entsprechenden Kontrolltermin vorzugsweise an der Hals-Nasen-Ohren-Klinik des Kinderspitals Zürich vereinbaren. Sie können aber auch selbständig via Ihren Kinderarzt eine Abklärung organisieren.