13. April 2022
Bundesgerichtsentscheid Gestaltungsplan
Im Juni 2016 haben die Stimmberechtigten der Stadt Uster den Gestaltungsplan Spital Uster an der Urne mit über 80 Prozent Ja-Stimmen befürwortet. Gegen diesen Gestaltungsplan haben Anwohner rekurriert. Das Baurekursgericht und das kantonale Verwaltungsgericht haben als Vorinstanzen den Gestaltungsplan gestützt. Das Bundesgericht hat jedoch nun als letzte Instanz anders entschieden und den Gestaltungsplan aufgehoben. Somit gilt für das Areal des Spitals Uster wieder die vormalige baurechtliche Rechtsordnung.
Bundesgericht hebt Gestaltungsplan Spital Uster auf
Kein Zusammenhang mit Abstimmung über Rechtsform
Dem Stadtrat ist es wichtig zu betonen, dass zwischen dem Gestaltungsplan und der am 15. Mai 2022 zur Abstimmung kommenden Frage einer Rechtsformänderung für den Zweckverband Spital Uster, kein Zusammenhang besteht. Ein Gestaltungsplan regelt Bau- und Planungsfragen, die unabhängig von der Rechtsform einer Bauherrschaft behandelt werden müssen.Verwaltungsrat Spital Uster ähnlich überrascht
Der Verwaltungsrat des Zweckverbands Spital Uster wurde am 12. April über den negativen Bundesgerichtsentscheid zum öffentlichen Gestaltungsplan der Stadt Uster in Kenntnis gesetzt und zeigt sich wie die Stadt Uster ähnlich überrascht. Der Entscheid respektive die Aufhebung des Gestaltungsplans hat jedoch keinen Einfluss auf die Fertigstellung der laufenden Bauetappe 1, die innerhalb der Sonderbauvorschriften realisiert wird. Der neue Rettungsdienst, die Energiezentrale sowie das Parkhaus werden plangemäss im August 2022 in Betrieb genommen. Wie in der Medienmitteilung vom 22. März 2022 seitens Spital Uster bereits informiert wurde, wurde das im 2015 vom Volk verabschiedete Bauvorhaben «Vrenelisgärtli» aufgrund veränderter Rahmenbedingungen bereits im Vorjahr deutlich redimensioniert. Der Entscheid der Gesundheitsdirektion, das Spital Uster mit einem provisorischen Leistungsauftrag zu versehen, hat zur Folge, dass das Bauvorhaben im Grundsatz überarbeitet werden muss.