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Haupteingang Spital Uster während Pandemie

23. April 2020

Wiederaufnahme des Normalbetriebs am 27. April


Umsetzung der Lockerungsmassnahmen des Bundesrates ab 27. April

Ab dem 27. April dürfen wieder alle Behandlungen, Eingriffe und Sprechstunden durchgeführt werden.



Mit dem Entscheid des Bundesrats vom vergangenen Donnerstag, 16. April 2020, sind ab kommenden Montag, 27. April 2020, stufenweise Lockerungsmassnahmen vorgesehen. Dies betrifft auch die Bereiche der elektiven Eingriffe, Behandlungen sowie der ambulanten Sprechstunden und Therapien.


Die Spitalleitung und der Krisenstab des Spitals Uster beschäftigen sich derzeit intensiv mit der Ausformulierung einer COVID-19- Langzeitstrategie. Hieraus sind bereits konkrete Massnahmen eingeleitet worden, um Prozesse und Kapazitäten wieder in den Normalbetrieb zu überführen, damit Behandlungen, Eingriffe und Sprechstunden ab kommender Woche wieder vorgenommen werden können.

Es ist davon auszugehen, dass weiterhin COVID-19 Patientinnen und Patienten notfallmässig abgeklärt, stationär aufgenommen, isoliert oder intensivmedizinisch betreut werden müssen. Die Infrastruktur und Prozesse werden weiterhin gemäss Isolations- und Hygienemassnahmen aufrechterhalten. 


Termine werden neu vereinbart

Abgesagte Termine werden so schnell wie möglich neu angesetzt. Die Patienten werden dazu telefonisch kontaktiert. Die Vorgaben des Bundesrats sowie der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich werden dabei immer berücksichtigt.


Tragepflicht von Schutzmasken

Im gesamten Spital gilt ab dem 27. April eine Maskentragepflicht. Patientinnen und Patienten erhalten beim Spitaleintritt eine Maske am Empfang. Ausnahme: Für Kinder < 12 Jahren besteht keine Maskenpflicht.


Besuchsverbot verlängert

Das seit 13. März geltende Besuchsverbot wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. 


 

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Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Postfach, 8610 Uster
Tel. +41 (0)44 911 11 11, info-Blindtext-@spitaluster.ch, www.spitaluster.ch