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Co­ro­na­vi­rus (CO­VID-19)

Die Spitäler Uster und Wetzikon sind zusammen mit den weiteren Spitälern im Kanton Zürich für die Aufnahme und Abklärung von Patientinnen und Patienten mit Verdacht oder Erkrankung am Coronavirus bereit. Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen Informationen.

Ab­klä­rung von Ver­dachts­fäl­len

Vermuten Sie, dass Sie erkrankt sind? Das BAG empfiehlt, dass sich jede Person mit Symptomen testen lässt. Erfahren Sie mehr über den Ablauf.

Mehr erfahren

Sollten Sie sich krank fühlen, Fieber, Husten oder andere grippeähnliche Symptome haben, lassen Sie sich testen und bleiben Sie im Anschluss zu Hause. Wenn Ihre Beschwerden behandelt werden müssen, melden Sie sich telefonisch bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt oder beim AERZTEFON 0800 33 66 55. Begeben Sie sich nicht in die Hausarztpraxis oder ins Spital, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.

Die Spitäler Uster und Wetzikon führen Abklärungen und Behandlungen bei Patientinnen und Patienten durch, die gemäss der offiziellen Definition des BAG als Verdachtsfälle gelten.

Sollten Sie keine Symptome haben, aber dennoch verunsichert sein, ob eine Abklärung nötig ist, wenden Sie sich bitte an: 

  • Ihre(n) Hausärztin / Hausarzt
  • das ARZTEFON im Kanton Zürich: Tel. 0800 33 66 55
  • oder an die offizielle Infoline des BAG: Tel. 058 463 00 00

Was Sie tun müs­sen, wenn Sie in­fi­ziert sind und zu Hau­se iso­liert wer­den.

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Was zu tun ist, wenn Sie en­gen Kon­takt mit ei­ner Per­son hat­ten, die ei­ne aku­te Atem­wegs­er­kran­kung hat.

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Be­treu­ung von CO­VID-19 po­si­ti­ven und Ver­dachts­fäl­le si­cher­ge­stellt

Wir sind weiterhin für die Betreuung von COVID-19 positiven und Verdachtsfällen gerüstet.

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Es ist davon auszugehen, dass wir auch in Zukunft mit COVID-19 Patientinnen und Patienten rechnen müssen, die notfallmässig abgeklärt, stationär aufgenommen, isoliert oder intensivmedizinisch betreut werden müssen. Deshalb gilt es, die Infrastruktur und Prozesse weiterhin gemäss Isolations- und Hygienemassnahmen aufrechtzuerhalten und strikt vom restlichen Spitalbetrieb zu trennen.


Massnahmen

  • Vor dem Haupteingang des Spitals befindet sich ein Container für den Empfang und die Triage von COVID-19 Verdachtsfällen. Die Patientenwege sind durch eine entsprechende Ausschilderung und Sicherheitshinweise kenntlich gemacht. 
  • Leicht kranke COVID-19-Verdachtsfälle werden in der ambulanten Corona-Abklärungsstation untersucht.
  • COVID-19 positive und Verdachtsfälle werden unter strengsten Bedingungen in der Notfallstation isoliert betreut und behandelt. Der Zugang zur Notfallstation erfolgt über den Rettungsdienst-Zugang, um eine Trennung der Patienten zu gewährleisten.
  • Alle übrigen Notfälle werden wie bisher über den Haupteingang empfangen oder mit dem Rettungsdienst in die Notfallstation gebracht.
  • Die Notfallpraxis befindet sich weiterhin in Räumlichkeiten ausserhalb des Spitals und wird seit Ende April im Normalbetrieb weitergeführt​.
  • Die Intensivstation betreibt die bestehenden Beatmungsplätze unter Beachtung der Isolations- und Hygienemassnahmen für alle Patienten (COVID und non-COVID)
  • Die zusätzlichen Plätze, die in einem Operationssaal geschaffen wurden, wurden aufgehoben. Diese können aber bei Bedarf wieder installiert werden.​
  • COVID-19 positive und Verdachtsfälle werden weiterhin in eigens dafür vorgesehenen Stationen im Spital Uster betreut. Bei Bedarf können weitere Stationen und Betten in Betrieb genommen werden.

In­for­ma­tio­nen für Pa­ti­en­ten

Das müssen Sie jetzt wissen.

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Sprechstunden, Eingriffe & Therapien

Seit Ende April dürfen Akutspitäler wieder geplante Eingriffe und Therapien vornehmen. Falls Ihr Termin verschoben werden musste, nehmen wir schnellstmöglich telefonisch Kontakt mit Ihnen auf.


Hinweis für Begleitpersonen:

Max. eine Begleitpersonen pro Patient. Begleitpersonen werden vor dem Zutritt in das Spital hinsichtlich Krankheitssymptomen COVID-19 befragt. Bei Krankheitssymptomen ist der Zutritt in das Spital Uster nicht erlaubt. Es besteht Schutzmasken-Tragepflicht.


Hygienemassnahmen und Schutzmasken-Tragepflicht

Wir danken Ihnen, dass Sie während Ihres Aufenthaltes die folgenden Schutzmassnahmen einhalten:

  • Tragen Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes (z. B. Untersuchung, Sprechstunde, Therapie oder stationärer Aufenthalt) eine Schutzmaske. Die Schutzmaske erhalten Sie beim Eintritt in das Spital bzw. vom Pflegepersonal auf der Bettenstation. Die Schutzmasken-Tragepflicht gilt auch für Begleitpersonen.
  • Halten Sie stets 2 Meter Abstand.
  • Desinfizieren Sie Ihre Hände regelmässig.

Notfälle

Die  Notfallstation und die Notfallpraxis stehen normal zur Verfügung. Notfälle werden über den Haupteingang empfangen oder mit dem Rettungsdienst in die Notfallstation gebracht. 


Restaurant

Das Restaurant ist von 11.30 bis 14.00 Uhr ausschliesslich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Spitals zugänglich. Zu anderen Zeiten kann das Restaurant genutzt werden.


Ihre Sicherheit

Die Patientenwege für Corona-Patienten sind räumlich vollständig von anderen Patienten getrennt. Als Patientin und Patient besteht für Sie zu keinem Zeitpunkt eine Ansteckungsgefahr.

In­for­ma­tio­nen für Schwan­ge­re

Hier beantworten wir mögliche Fragen.

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In­for­ma­tio­nen für Be­su­cher

Das Besuchsverbot im Spital Uster wird ab Samstag, 30. Mai aufgehoben. 

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Gemäss aktueller Empfehlung der Gesundheitsbehörden gelten folgende Regelungen für Besucher und Begleitpersonen:

  • Einhalten der Hygienemassnahmen: Schutzmasken tragen (Ausnahme: Kinder < 12 Jahren), 2 Meter Abstand halten und Hände desinfizieren.
  • Verzichten Sie auf unnötige Besuche (max. 2 Besucher pro Tag).
  • Empfohlen werden möglichst kurze Besuche (60 Minuten).
  • Es sind nicht mehr als zwei Besucher pro Patientenzimmer erlaubt.
  • Von 11.30 bis 14.00 Uhr ist das Restaurant «Aquarius» nur für Mitarbeitende geöffnet.
  • Alle Besucher und Begleitpersonen (max. eine Begleitperson pro Patient) werden vor dem Zutritt in das Spital hinsichtlich Krankheitssymptomen COVID-19 befragt. Bei Krankheitssymptomen ist der Besuch im Spital Uster nicht erlaubt.
  • Es gelten die allgemeinen Besuchszeiten.
  • Wochenbett: Partner von Frauen in der Familienabteilung dürfen sich länger (inkl. Übernachtung) bei Frau und Kind aufhalten. Für Wöchnerinnen im Spital gilt die Besucherregelung für das Spital Uster.

Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Regelungen. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, Ansteckungen zu verhindern. Sie schützen damit sich selbst und Ihre Angehörigen.


Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen sind bis mindestens bis 8. Juni 2020, abgesagt. 

Not­fall­sta­ti­on und Not­fall­pra­xis

Mehr erfahren

Die  Notfallstation und die Notfallpraxis stehen regulär zur Verfügung. Notfälle werden über den Haupteingang empfangen oder mit dem Rettungsdienst in die Notfallstation gebracht.

Hotlines

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

  • Hotline für die Bevölkerung: Tel. 058 463 00 00 (24 Stunden)
  • Hotline für Reisende: Tel. 058 464 44 88 (24 Stunden)

Infoseite des BAG


Zürcher AERZTEFON

Medizinische Fragen zum Coronavirus beantwortet Ihnen auch das Zürcher AERZTEFON unter 0800 33 66 55 (24-Stunden / 7 Tage).

 

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Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Postfach, 8610 Uster
Tel. +41 (0)44 911 11 11, info-Blindtext-@spitaluster.ch, www.spitaluster.ch