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Zweckverband Spital Uster Gemeinden

15. Februar 2022

Zweckverbandsgemeinden empfehlen ein «Ja» an der Urne


Rechtsformumwandlung Spital Uster

Nach dem «Ja» der Delegierten der Zweckverbands des Spitals Uster empfehlen nun auch alle Exekutiven und Parlemente der Zweckverbandsgemeinden die Annahme der Vorlage zur Rechtsformumwandlung. Die Urnenabstimmung ist auf den 15. Mai 2022 angesetzt.



In den vergangenen Monaten diskutierten die Exekutiven und Parlamente der zehn Zweckverbandsgemeinden des Spitals Uster die Überführung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck. Alle Gemeinden empfehlen ihren Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen. Die Delegierten und der Verwaltungsrat des Spitals Uster nehmen die einmütig zustimmenden Empfehlungen dankbar zur Kenntnis.  


Für eine sichere Zukunft des Spitals

Ein «Ja» der Stimmberechtigten macht die Gemeinden zu den alleinigen Aktionären der Spital Uster AG. Damit werden günstige Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Weiterentwicklung des Spitals Uster als Akutspital für die Region geschaffen. Die Aktienübertragung an Dritte ist derart stark eingeschränkt, dass eine Übernahme durch Private ausgeschlossen werden kann.


Auftrag des Spitals Uster bleibt erhalten

Die Gemeinden bleiben die Eigentümerinnen des Spitals. In einem Interkommunalen Vertrag legen sie den Auftrag an die Spital Uster AG fest. Dieser Vertrag ist der Abstimmungsgegenstand. Die Spital Uster AG muss die medizinische Grund- und Notfallversorgung am Standort Uster sicherstellen und verpflichtet sich, im Einzugsgebiet eine erweiterte Versorgung zu gewährleisten. Sie kann eine Rehabilitationsinfrastruktur angliedern. Die Spital Uster AG wird auch den Krankentransport- und Rettungsdienst sicherstellen.  


Am 15. Mai zählt jede einzelne Gemeinde

Ob die Umwandlung des Zweckverbandes in eine gemeinnützig ausgerichtete Aktiengesellschaft erfolgen kann, hängt nicht von der Mehrheit der Stimmenden im Zweckverband ab. Massgebend ist, dass am 15. Mai 2022 in jeder einzelnen Gemeinde eine Mehrheit zugunsten der Rechtsformänderung zustande kommt. Lehnen die Stimmberechtigten einer einzigen Gemeinde ab, kann die Umwandlung des Zweckverbandes in eine Aktiengesellschaft nicht vollzogen werden.  


Weiterführende Informationen zur Abstimmungsvorlage

Weitere Informationen sowie ein Erklärvideo zur Abstimmung vom 15. Mai 2022 finden sich hier.

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Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Postfach, 8610 Uster
Tel. +41 (0)44 911 11 11, info-Blindtext-@spitaluster.ch, www.spitaluster.ch