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Eingangsbereich Spital Uster

14. Mai 2021

Die Delegiertenversammlung hält an der Rechtsformumwandlung fest


Die Delegierten sprechen sich für eine Rechtsformumwandlung aus.

Nach der Absage der Fusionsabstimmung zwischen den Spitälern Uster und Wetzikon im Dezember 2020 wird der Weg zur geplanten Rechtsformumwandlung weiterverfolgt. Die Delegierten der Zweckverbandsgemeinden des Spitals Uster gaben am 12. Mai ohneGegenstimme grünes Licht, den politischen Prozess fortzusetzen. Das Spital Uster soll von einem Zweckverband in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck überführt werden. Die hierfür benötigten Unterlagen zur Umwandlung wurden bereits im Zuge der Fusionsabstimmung erarbeitet und von den Delegierten verabschiedet. Die Volksabstimmung ist für Frühjahr oder Sommer 2022 geplant.



Verschiedene Umfeld- und Rahmenbedingungen, unter denen die Fusion 2018 in Angriff genommen worden war, hatten sich innert kurzer Zeit markant verändert. Die Fortsetzung des Vorhabens war stark risikobehaftet. Die beiden Verwaltungsräte entschieden deshalb Ende 2020, die Fusionsabsicht aufzugeben und ein Kooperationsprojekt daraus abzuleiten. Schon im Rahmen der Entwicklung der Abstimmungsvorlage zur Fusion wurde eine Eventualabstimmung vorbereitet, die im Falle eines Scheiterns der Fusionsabstimmung die Rechtsformumwandlung des Zweckverbandes Spital Uster in eine Aktiengesellschaft mit gemeinnützigem Zweck vorsah (sogenannte Vorlage B). Da die Volksabstimmung zur Fusion nicht durchgeführt werden konnte, entfiel auch diese Abstimmung über eine gemeinnützige «Spital Uster AG».


Zweckverbandsgemeinden sind sich einig
Die Zweckverbandsgemeinden hatten sich somit schon während des politischen Prozesses über das Fusionsvorhaben intensiv mit der Ausarbeitung des Interkommunalen Vertrages sowie des Aktionärsbindungsvertrages für eine Rechtsformumwandlung in eine Aktiengesellschaft auseinandergesetzt und diese Unterlagen verabschiedet. Hierin wurden auch den Argumenten der Gegnerschaft Rechnung getragen, die sich im Jahre 2015 bei der Volksabstimmung gegen eine Umwandlung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft formiert hatte.


Die Delegierten der Zweckverbandsgemeinden sind sich auch heute noch ohne Gegenstimme einig, dass die angestrebte Umwandlung in eine Aktiengesellschaft der einzig gangbare Weg sein wird, um auch zukünftig eine stabile Trägerschaft für das Spital sicher zu stellen und den anspruchsvollen Anforderungen und Rahmenbedingungen gewachsen zu sein. Austritte von Gemeinden aus dem Zweckverband verringern das Eigenkapital und belasten zudem die Jahresrechnung.


Die Beteiligung Dritter an der Gesellschaft ist nun ebenfalls im Interesse aller geregelt. Diese müssen mit dem statutarischen Zweck der Aktiengesellschaft vereinbar sein und dürfen die Aufgabenerfüllung der «Spital Uster AG» nicht gefährden. Mindestens 80 Prozent der Aktienstimmen resp. des Aktienkapitals müssen bei Einräumung oder Erhöhung einer Drittbeteiligung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, von Instituten des öffentlichen Rechts und/oder von gemeinnützigen Schweizerischen Stiftungen gehalten werden. Die Gemeinden als Aktionärinnen halten dabei immer mindestens 60% der Aktienstimme und des Aktienkapitals.


Auftrag des Spitals Uster bleibt erhalten
Der Auftrag der Zweckverbandsgemeinden als Eigentümerinnen bleibt weiterhin klar und ist im Interkommunalen Vertrag festgehalten. Das Spital Uster ist zur Sicherstellung der medizinischen Grund- und Notfallversorgung sowie erweiterter Versorgung im Einzugsgebiet verpflichtet und kann eine Rehabilitationsinfrastruktur angliedern. Zudem wird ein Krankentransport- und Rettungsdienst geführt oder kann sich an einem solchen beteiligen. Teilbereiche seiner Aufgaben können auch über Beteiligungen oder Kooperationen erfüllt werden.


Beschränkte Haftung der Aktionärsgemeinden
Durch die Umwandlung in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft haften die Gemeinden als Aktionärinnen zukünftig nur noch mit dem eingesetzten Aktienkapital und nicht mehr wie bis anhin als Zweckverbandsgemeinde unbeschränkt. Dieses Argument spricht für die Delegierten ebenfalls für eine Rechtsformumwandlung.


Weitere Informationen zum Vorgehen sowie dem politischen Prozess folgen.

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Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Postfach, 8610 Uster
Tel. +41 (0)44 911 11 11, info-Blindtext-@spitaluster.ch, www.spitaluster.ch