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Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon, neue Internetseite informiert

11. September 2019

Weiterer Meilenstein für die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon


Zustimmung der Aktionäre der GZO AG Spital Wetzikon zum Interkommunalen Vertrag

An der ausserordentlichen Aktionärsversammlung der GZO AG Spital Wetzikon wurde gestern, am 10. September 2019, der Interkommunale Vertrag (IKV) über die Fusion mit dem Spital Uster diskutiert. Dieser wurde mit geringfügigen Änderungen gutgeheissen, was grundsätzlich «grünes Licht» für die Fusion bedeutet. Der Verwaltungsrat und die Direktion des Spitals Uster haben dies positiv zur Kenntnis genommen. Die Delegiertenversammlung des Zweckverbands des Spitals Uster wird nun am 25. September 2019 über die Anpassungen beraten. Mit deren Annahme können weitere Schritte im Hinblick auf die Abstimmung unternommen werden.



Der Verwaltungsrat und die Direktion des Spitals Uster haben die Zustimmung der Aktionäre der GZO AG zum Interkommunalen Vertrag und damit zur Fusion der beiden Spitäler positiv zur Kenntnis genommen. Die ausserordentliche Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Spital Uster wird sich am 25. September 2019 abschliessend mit den Anpassungen im Interkommunalen Vertrag auseinandersetzen.

Im Anschluss an die gestrige ausserordentliche Aktionärsversammlung der GZO AG Spital Wetzikon haben die Verantwortlichen den Verwaltungsrat und die Direktion des Zweckverbands des Spitals Uster über die Anträge des GZO-Verwaltungsrates an die ausserordentliche Generalversammlung orientiert. Aus den Entscheiden der GZO-Aktionärsversammlung scheinen sich keine substanziellen Hindernisse für die Verabschiedung des Interkommunalen Vertrags durch die Delegierten des Zweckverbandes zu ergeben.

An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Spital Uster vom 25. September 2019 wird über die Anpassungen im Interkommunalen Vertrag beraten. Sind diese abschliessend bereinigt, werden die Zweckverbandsgemeinden die Abstimmungsvorbereitungen treffen können.

Die Volksabstimmung ist auf das Wochenende vom 17. Mai 2020 angesetzt. In einigen Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster ist eine vorberatende Gemeindeversammlung nötig. Für die Urnenabstimmung ist Einstimmigkeit der Gemeindestimmen erforderlich.

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