11. September 2019
Weiterer Meilenstein für die Fusion der Spitäler Uster und Wetzikon
Der Verwaltungsrat und die Direktion des Spitals Uster haben die Zustimmung der Aktionäre der GZO AG zum Interkommunalen Vertrag und damit zur Fusion der beiden Spitäler positiv zur Kenntnis genommen. Die ausserordentliche Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Spital Uster wird sich am 25. September 2019 abschliessend mit den Anpassungen im Interkommunalen Vertrag auseinandersetzen.
Im Anschluss an die gestrige ausserordentliche Aktionärsversammlung der GZO AG Spital Wetzikon haben die Verantwortlichen den Verwaltungsrat und die Direktion des Zweckverbands des Spitals Uster über die Anträge des GZO-Verwaltungsrates an die ausserordentliche Generalversammlung orientiert. Aus den Entscheiden der GZO-Aktionärsversammlung scheinen sich keine substanziellen Hindernisse für die Verabschiedung des Interkommunalen Vertrags durch die Delegierten des Zweckverbandes zu ergeben.
An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Spital Uster vom 25. September 2019 wird über die Anpassungen im Interkommunalen Vertrag beraten. Sind diese abschliessend bereinigt, werden die Zweckverbandsgemeinden die Abstimmungsvorbereitungen treffen können.
Die Volksabstimmung ist auf das Wochenende vom 17. Mai 2020 angesetzt. In einigen Gemeinden des Zweckverbandes Spital Uster ist eine vorberatende Gemeindeversammlung nötig. Für die Urnenabstimmung ist Einstimmigkeit der Gemeindestimmen erforderlich.