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2. Oktober 2017

Mitglieder der IG Primärspitäler erheben Beschwerde gegen den Beschluss des Regierungsrates


Die Regionalspitäler in Uster und Wetzikon beschreiten den Rechtsweg.

Am 23. August beschloss der Regierungsrat, die Spitallisten per 1. Januar 2018, resp. 1. Januar 2019, erneut anzupassen. Damit werden die bürokratischen Auflagen zur Erteilung von Leistungsvereinbarungen erhöht und das Vertrauen in die Planungssicherheit der Spitäler stark tangiert. Gegen den Regierungsratsbeschluss erhebt die IG Primärspitäler Beschwerde. Auch das Spital Uster und das GZO Spital Wetzikon beschreiten den Rechtsweg.



Die heutige Spitalplanung beruht auf Vereinbarungen und einer Planung, die bis ins Jahr 2020 Gültigkeit hat. Unter diesen Voraussetzungen wurden die Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Nun sollen die Auflagen nochmals verschärft werden. Diese Änderungen der Rahmenbedingungen beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit, die Vorteile der wohnortsnahen Versorgung der Bevölkerung, die Attraktivität der Spitäler für Patienten und Mitarbeitende sowie die Rechtssicherheit. Es darf nicht der Anreiz geschaffen werden, um besser dazustehen, mehr Operationen einer Art durchzuführen. Diese Gefahr besteht bei der Umsetzung des Regierungsratsbeschlusses. Dem Eingriff in ein funktionierendes System liegt zudem keine Gesamtstrategie zugrunde, die diesen Schritt rechtfertigen würde.

Der Regierungsrat untergräbt die Rechts- und Planungssicherheit der Spitäler und löst damit gleichzeitig einen weiteren Regulierungsschub und damit verbundene Kostensteigerungen im Gesundheitswesen aus. Die in der IG zusammengeschlossenen Regionalspitäler erheben deshalb Beschwerde gegen diesen Beschluss.

Die Gesundheitsdirektion behauptet, dass durch diese Änderungen die Qualität gesteigert werden kann. Dies wird nicht belegt. Diese kurzfristige Anpassung, verbunden mit der Verschärfung der Rahmenbedingungen, widerspricht Treu und Glauben, untergräbt die Planungs- und Investitionssicherheit der Spitäler, verteuert das Gesundheitssystem des Kantons Zürich und gefährdet die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten.


Wohnortsnahe Versorgung steht im Vordergrund

Für die Regionalspitäler GZO Spital Wetzikon und Spital Uster stehen die Interessen der Patientinnen und Patienten stets im Vordergrund: die wohnortsnahe Versorgung sowie die medizinische Qualität ihrer Leistungen. Beide Spitäler wollen zudem die Möglichkeit haben, neue Leistungsaufträge anzubieten, wenn sie über die notwendige Infrastruktur und Kompetenz verfügen. Ein hochstehendes Leistungsangebot garantiert auch die Attraktivität der Spitäler als wichtige Arbeitgeber in der Region.

Kleinere Spitäler arbeiten dank einem niedrigeren Verrechnungsschlüssel (Baserate) ökonomischer als Zentrumsspitäler wie zum Beispiel das Universitätsspital. Deshalb macht es auch aus wirtschaftlichen Gründen Sinn, Eingriffe wohnortnah an zu bieten. Damit dies auch in Zukunft gewährleistet werden kann, sehen die Primärspitäler nach dem Beschluss des Regierungsrates keine andere Möglichkeit, als den Rechtsweg zu beschreiten.

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Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Postfach, 8610 Uster
Tel. +41 (0)44 911 11 11, info-Blindtext-@spitaluster.ch, www.spitaluster.ch