Schriftgrösse
Tastenbelegung Windows
Vergrössern
Verkleinern
Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers grösser oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte STRG + und STRG – . Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgrösse.
Tastenbelegung Mac
Vergrössern
Verkleinern
Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers grösser oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte Apfel + und Apfel – . Mit Apfel 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgrösse.
Covid-19-Zertifikat

10. März 2022

Zertifikatspflicht bleibt bestehen




Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage bleiben die Bestimmungen seitens der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vorerst – vouraussichtlich bis zum 31. März 2022 – bestehen. Dies bedeutet weiterhin eine Zertifikatspflicht (3G-Regelung) für Besuchende (inkl. Kinder) in allen Spitälern des Kantons Zürich.



Alle Besuchende (inkl. Kinder jeglichen Alters) müssen weitherin bis voraussichtlich 31. März 2022 gemäss aktuellster Verordnung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich vor Eintritt ins Spital ein gültiges Covid-Zertifikat zusammen mit einem Ausweisdokument vorweisen. Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind Begleitpersonen von Gebärenden und Minderjährigen. Über Ausnahmen bei Begleitpersonen von Notfallpatient*innen, Kindern unter 12 Jahren sowie Geschwisterkindern von Neugeborenen (Übernachtung auf der Familienabteilung nur mit Zertifikat möglich) und in palliativen Situationen entscheidet jeweils das behandelnde Ärzte- und Pflegeteam. Auch ambulante und stationäre Patienten benötigen kein Zertifikat – werden jedoch gebeten, falls vorhanden ihr Aufgebot oder die Terminkarte mitzubringen und am Eingang vorzuweisen.


Das Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis (GGG). Tests können im Testzentrum des Spitals Uster durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit auf das Ergebnis mindestens eine Stunde beträgt.


Regelungen für Besuchende und Begleitpersonen

Im Spital besteht eine generelle Schutzmasken-Tragepflicht. Kindern unter sechs Jahren wird das Tragen einer Maske empfohlen (keine Pflicht). (Kinder-)Schutzmasken erhalten Sie beim Eintritt ins Spital.


Für sämtliche Stationen (inkl. Wochenbettstation) gelten weiterhin folgende Richtlinien:

  • erlaubt ist max. ein Besuch pro Patient*in und Tag sowie max. ein Besuchender pro Zimmer (Kinder werden mitgezählt)
  • bei Sprechstunden ist eine Begleitperson (mit Zertifikat) erlaubt
  • Personen mit Krankheitssymptomen werden nicht eingelassen
    ein Mindestabstand von 1.5 Metern sowie regelmässige Händedesinfektion
  • auf Besuche bei Covid-19 positiven Patient*innen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für alle Besuchenden.

Restaurant Aquarius

Das Restaurant Aquarius bleibt vorerst für Patienten sowie Besuchende geschlossen.

Schriftgrösse
Tastenbelegung Windows
Vergrössern
Verkleinern
Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers grösser oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte STRG + und STRG – . Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgrösse.
Tastenbelegung Mac
Vergrössern
Verkleinern
Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers grösser oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte Apfel + und Apfel – . Mit Apfel 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgrösse.
Spital Uster, Brunnenstrasse 42, Postfach, 8610 Uster
Tel. +41 (0)44 911 11 11, info-Blindtext-@spitaluster.ch, www.spitaluster.ch