21. Dezember 2018
Baubewilligung 1. Etappe Um- und Erweiterungsbau
Andreas Mühlemann, Direktor Spital Uster, ist erfreut, dass jetzt ein Meilenstein gesetzt ist: «Der baurechtliche Entscheid des Stadt Uster bedeutet für uns, dass wir nun mit knapp zweijähriger Verzögerung die Planungsarbeiten fortsetzen können. Ich rechne damit, dass wir im nächsten Jahr mit dem Aushub für die Bauarbeiten der ersten Etappe beginnen können. Die neue Energiezentrale wird dringendst benötigt. Aber auch die Tiefgarage und das Gebäude für den Rettungsdienst sind Voraussetzungen für die anschliessende Erstellung des Spital-Neubaus.»
Die Rekurs-Frist für die nun vorliegende Baubewilligung ist 30 Tage.
Grund für die Verzögerung des Projektes, das vom Volk im Herbst 2016 mit 83 Prozent Ja-Stimmen Anteil verabschiedet wurde, waren einige Rechtsverfahren. Das Bundesgericht wies jedoch in seinem Urteil vom 10. Juli 2018 sowohl den Stimmrechtsrekurs als auch die Gemeindebeschwerde ab. Somit konnte der Verwaltungsrat im Oktober 2018 das Baubewilligungsgesuch für die erste Etappe bei den zuständigen Behörden einreichen.